0351 270 464 63 Kostenloser Online-Check
Eingliederungszuschuss · bundesweit · seit 2016

Eingliederungszuschuss beantragen lassen – wir übernehmen den Antrag, Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Wir prüfen kostenlos, ob sich der Antrag für Ihre Einstellung lohnt. Dann schreiben wir die Begründung, stellen den Antrag und halten die Fristen – für 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €.

3 Minuten · ohne Namen, ohne Gesundheitsdaten · Ergebnis sofort
Alexander Kobelt, Geschäftsführer AS Service GmbH
Alexander KobeltGeschäftsführer AS Service GmbH
Unsere Zahlen – mit Zählweise

Über 1.000 bewilligte Anträge. 94,8 % Bewilligung nach Vorprüfung.

Über alle Anträge, die wir seit 2016 eingereicht haben, liegt unsere Bewilligungsquote bei 94,8 % – eigene Statistik. Die Vorprüfung sortiert aussichtslose Fälle vorher aus.

1.000+bewilligte Anträge seit 2016
94,8 %Bewilligungsquote nach Vorprüfung
4,6von 5 Sternen · 803 Besucherstimmen
Geprüfte Verfahren

Zertifiziert: Datenschutz, Kundenzufriedenheit, geprüfter Prozess.

Unsere Abläufe wurden von der AFQ-Cert (Akademie Futurum Qualitas, Berlin) einer gesonderten Qualitätskontrolle unterzogen. Zertifikat 2016PZ001-AFQ-001.

Zertifikat AFQ-Cert Geprüfte Verfahren
Zertifikat „Geprüfte Verfahren"

AFQ-Cert, Berlin · Datenschutz & Datensicherheit · Kundenzufriedenheit · Geprüfter Prozess

★★★★★ 4,6 / 5 aus 803 Stimmen Über 1.000 bewilligte Anträge Zertifikat AFQ-Cert Geprüfte Verfahren Rechtsstand 2026
Rechner-Kurzform

Wie viel Zuschuss ist bei Ihrem Lohn möglich?

Bruttolohn und Fallgruppe eintragen. Sie sehen sofort, wie viel Zuschuss im Monat höchstens möglich ist und wie lange. Was davon bei Ihnen realistisch ist, prüfen wir kostenlos mit Ihnen.

Noch nicht unterschreiben. Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein – am sichersten vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, rufen Sie uns heute noch an.

Zum vollständigen EGZ-Rechner mit Monatsverlauf und drei Beispielrechnungen →

Ihre Werte eintragen – das Ergebnis rechnet sofort mit.

Bis zu1.920 €Zuschuss im Monat möglich

Gesetzlicher Rahmen im Regelfall: bis zu 50 % für bis zu 12 Monate.

Wie viele Monate es bei Ihnen werden, klären wir im Gespräch.

Ermessensleistung: Der Rechner zeigt die gesetzliche Obergrenze, keine Zusage. Bemessung: Entgelt plus 20 % pauschaler Arbeitgeberanteil (§ 91 SGB III), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €.

Kostenlos prüfen lassen

Für wen

Für welche Einstellungen gibt es den Eingliederungszuschuss?

Gefördert wird eine Einstellung, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Die Vermittlung der Person ist aus persönlichen Gründen erschwert, und sie braucht an Ihrem Arbeitsplatz länger als betriebsüblich, um die volle Leistung zu bringen.

50 %

Regelfall

Lange Arbeitslosigkeit, Quereinstieg, fehlende Berufserfahrung, Sprachkenntnisse.

bis 12 Monate · Nachbeschäftigung in gleicher Länge, höchstens 12 Monate
50 %

Ab 55 Jahre

Förderbeginn bis 31.12.2028. Das Alter allein reicht nicht – die Minderleistung zählt.

bis 36 Monate
70 %

Anerkannte Behinderung

Absenkung nach 12 Monaten möglich, aber nicht unter 30 %.

bis 24 Monate
70 %

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Keine Nachbeschäftigungspflicht, keine Rückzahlung.

bis 60 bzw. 96 Monate

Quelle: §§ 88–90 SGB III, Stand 2026. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt plus 20 % pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (§ 91 SGB III). · Alle Voraussetzungen und Ausschlüsse →

So läuft es

Wie läuft die Beantragung mit uns?

Fünf Schritte vom kostenlosen Check bis zur Schlusserklärung. Sie liefern die Tatsachen und bestätigen – wir machen den Rest.

sofort

Online-Check

Zehn Fragen zu Vertrag, Stelle und Person – ohne Namen, ohne Gesundheitsdaten. Sie sehen sofort eine Ampel und was bei Ihrem Lohn höchstens möglich ist.

1 Tag

Gespräch und Tatsachen

Wir klären mit Ihnen den Arbeitsplatz, die betriebsübliche Einarbeitung und das, was bei dieser Person länger dauert.

2–3 Tage

Begründung und Einarbeitungsplan

Wir schreiben den Entwurf. Sie prüfen und bestätigen jeden Satz – die Angaben bleiben Ihre Angaben.

Einreichung

Portal oder Vollmacht

Entweder geben Sie uns im Unternehmensportal der Arbeitsagentur die Rolle „Lohnkostenzuschüsse", oder wir reichen den Antrag mit Ihrer Vollmacht beim Arbeitgeber-Service ein.

Bescheid

Fristen und Schlusserklärung

Wir beantworten Rückfragen der Behörde zum Antrag und erinnern Sie an jede Frist bis zur Weiterbeschäftigungserklärung.

Bescheide kommen in der Regel zwei bis sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter; eine amtliche Frist gibt es nicht. · Der Ablauf im Detail →

Preis

Was kostet es, den Eingliederungszuschuss beantragen zu lassen?

10 %
vom angebotenen Zuschuss

Mindestens 399 €, fällig erst mit dem Förderangebot der Behörde. Kein Förderangebot, kein Honorar – auch nicht die 399 €. Der Online-Check und das erste Gespräch sind kostenlos. Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Arbeitsagentur berät Arbeitgeber kostenlos (Arbeitgeber-Service 0800 4 555520). Wir übernehmen die Arbeit: Vorprüfung, Begründung, Einarbeitungsplan, Antrag, Rückfragen, Fristen.

Preis, Leistungen und Honorarregeln →

Angebotener ZuschussUnser HonorarBleibt Ihnen
3.000 €399 €2.601 €
6.000 €600 €5.400 €
12.000 €1.200 €10.800 €

Zur Einordnung: Der durchschnittliche Eingliederungszuschuss lag 2022 bei rund 1.100 € im Monat über etwa 5,5 Monate, also bei rund 6.000 € je Fall (IAB-Auswertung).

Beweise

Warum Arbeitgeber uns den Antrag überlassen

Unsere Zahlen, mit Zählweise: Über alle Anträge, die wir seit 2016 eingereicht haben, liegt unsere Bewilligungsquote bei 94,8 % – eigene Statistik, nicht extern geprüft. Die hohe Quote entsteht, weil die Vorprüfung aussichtslose Fälle vorher aussortiert.

1.000+bewilligte Anträge seit 2016
94,8 %Bewilligungsquote nach Vorprüfung
Zertifikat AFQ-Cert Geprüfte VerfahrenZertifiziertAFQ-Cert „Geprüfte Verfahren": Datenschutz, Kundenzufriedenheit, geprüfter Prozess · Nr. 2016PZ001-AFQ-001
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Wir werden bei der Erstellung von EGZ durch Herrn Kobelt und sein Team sehr kompetent unterstützt. Mit der professionellen Zusammenarbeit und der aktiven Kommunikation seitens der AFBV sind wir sehr zufrieden. Wir können ihn selbst und seine Dienstleistung unbedingt weiterempfehlen.

Piepenbrock DienstleistungenKundenstimme aus unserer Zeit als AFBV GmbH, heute AS Service GmbH

Super schnelle Bearbeitung der Förderanträge, Ermöglichung von Förderhöhen, die wir selber nicht erzielt hätten, enorme Arbeitserleichterung für uns, sehr gute Kommunikation. Wir können die AFBV GmbH ohne Einschränkungen weiterempfehlen.

Secus Dienstleistungs GmbHKundenstimme aus unserer Zeit als AFBV GmbH, heute AS Service GmbH

Die Unterstützung hat sehr gut geklappt und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Braun Energiedienstleistungen GmbH & Co. KGKundenstimme aus unserer Zeit als AFBV GmbH, heute AS Service GmbH

Alle Kundenstimmen →

Grenzen

Was wir nicht tun – damit Sie wissen, woran Sie sind

—
Keine Zusagen.

Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er trägt; die Entscheidung trifft die Behörde.

—
Keine Rechtsberatung, kein Widerspruch, keine Klage.

Bei einer Ablehnung erklären wir Ihnen die Gründe und Ihre Möglichkeiten; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt.

—
Keine erfundene Minderleistung.

Wir schreiben nur, was Sie uns als Tatsache nennen und bestätigen. Das schützt Sie – falsche Angaben im Antrag sind strafbar.

—
Keine Gesundheitsdaten.

Für die Begründung zählen Einschränkungen am Arbeitsplatz, keine Diagnosen.

—
Kein Angebot für Personaldienstleister.

In der Zeitarbeit entsteht die Minderleistung beim Entleiher; dafür lohnt sich der Antrag selten. Mehr zur Zeitarbeit →

FAQ

Häufige Fragen zum Eingliederungszuschuss

Was ist der Eingliederungszuschuss?

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zum Arbeitsentgelt, wenn ein Arbeitgeber eine Person einstellt, deren Vermittlung erschwert ist und die länger als üblich eingearbeitet werden muss. Rechtsgrundlage sind die §§ 88–92 SGB III. Er wird an den Arbeitgeber gezahlt und ist eine Ermessensleistung.

Wer bekommt den Eingliederungszuschuss – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber. Die eingestellte Person erhält ihren vollen tariflichen oder ortsüblichen Lohn und eine Kopie des Bescheids. Für sie entstehen keine finanziellen Nachteile.

Wie hoch ist der Eingliederungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

Im Regelfall bis zu 50 % des Arbeitsentgelts plus 20 % pauschaler Sozialversicherungsanteil für bis zu 12 Monate. Ab 55 Jahren bis zu 36 Monate (Förderbeginn bis 31.12.2028), bei anerkannter Behinderung bis zu 70 % für bis zu 24 Monate. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach der Minderleistung und dem Ermessen der Behörde.

Wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor der Arbeitsaufnahme – am sichersten vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Der Online-Fragebogen der Arbeitsagentur gilt bereits als Antrag. Eine spätere Antragstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was kostet es, den Antrag über Sie stellen zu lassen?

10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, fällig erst mit dem Förderangebot der Behörde. Bietet die Behörde keine Förderung an, zahlen Sie nichts – auch nicht die 399 €. Der Online-Check ist kostenlos.

Muss der Eingliederungszuschuss zurückgezahlt werden?

Nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Förderzeit oder der anschließenden Nachbeschäftigungszeit endet – und auch dann höchstens die Hälfte des Zuschusses und nicht bei berechtigter Kündigung aus Gründen in Person oder Verhalten, bei betriebsbedingter Kündigung, bei Eigenkündigung oder beim Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 92 Abs. 2 SGB III).

Kostenlos und ohne Namen

Prüfen Sie Ihren Fall.

Drei Minuten, zehn Fragen, sofort ein ehrliches Ergebnis. Danach entscheiden Sie, ob wir den Antrag übernehmen.

Telefon 0351 270 464 63 · E-Mail kontakt@egz.tips

Alexander Kobelt
Alexander Kobelt

Geschäftsführer AS Service GmbH, begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Über uns →